Bagusche & Partner Rechtsanwälte.
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte.
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Kanzleiphilosophie
Das Mietrecht ist vor allem durch vielfältige Rechtsprechung ständig im Wandel. In der anwaltlichen Beratung im Mietrecht kommt es deshalb darauf an, stets mit Details der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung vertraut zu sein.
Aus diesem Grund haben wir uns auf das Mietrecht spezialisiert: Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Köln beraten und vertreten wir gleichermaßen Mieter und Vermieter– im Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht inkl. Pacht. Wohnungseigentümer unterstützen wir zudem im Wohnungseigentumsrecht (WEG). Dabei bringen wir in die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen stets unsere umfassende praktische Erfahrung ein, die wir in den letzten Jahren im Rahmen unserer Honorartätigkeit bei der Verbraucherzentrale NRW sowie dem Mieterverein Köln e.V. sammeln konnten.
Mietvertrag Wohnraum
Der Mietvertrag für eine Wohnung ist – neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – die wichtigste Rechtsquelle für ein Mietverhältnis. Jedoch sind nicht alle denkbaren Konstellationen im Mietvertrag geregelt: Was geschieht z. B. bei Abbruch der Vertragsverhandlungen durch den Mieter oder Vermieter? Welche vorvertraglichen Aufklärungspflichten treffen den Vermieter? Was muss man beim Abschluss des Mietvertrages beachten? Wie geht man mit Mieterhöhungen um? Und nicht zuletzt: Was ist zu beachten, wenn die Parteien des Mietvertrages geändert werden sollen?
Mängel & Gewährleistung Wohnraummiete
Als Mieter einer Wohnung ist man immer wieder mit Mängeln in der Mietwohnung konfrontiert: von einem defekten Boiler über abgenutzte oder defekte Fußbodenbeläge bis hin zu Schimmel.
Stehen solche und andere Mietmängel im Raum, entstehen schnell rechtliche Fragen: Was kann man vom Vermieter verlangen – Aufwendungsersatz, Schadensersatz – oder kann man die Miete mindern und wenn ja: wieviel kann man mindern? Und worum muss man sich ggfs. selbst kümmern, z. B. im Falle von Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen?
Kündigung Wohnraummietvertrag
Die Kündigung der Wohnung sorgt bei Mietern oft für große Bedrängnis. Umso wichtiger ist es für Mieter zu wissen, ob eine (fristlose) Kündigung des Mietvertrages und ggfs. eine Räumungsklage und Räumungsvollstreckung berechtigt ist bzw. wäre. Denn Kündigungen durch den Vermieter sind zwar möglich, z. B. wegen Eigenbedarf oder um eine Sanierung zu ermöglichen (Verwertungskündigung). Solche Kündigungen sind allerdings aus Gründen des Mieterschutzes nur unter engen Voraussetzungen möglich und die Chancen stehen oft gut, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren.
Gewerbemiete
Mieterschutz kennt das Gewerbemietrecht nicht, ausdrückliche gesetzliche Regelungen für Gewerbemietverträge gibt es kaum. Deshalb hat der gewerbliche Mietvertrag im Gewerbemietrecht große Bedeutung. Dort finden sich individuelle Regelungen z. B. über feste Vertragslaufzeiten, zur Betriebspflicht, zum Konkurrenzschutz oder zur Abwicklung des Vertrages und Übergabe des Mietobjekts. Da all diese Punkte sehr individuell geregelt werden können, ist es vor allem für Mieter besonders wichtig, im Gewerbemietrecht rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Wohnungseigentumsrecht/ WEG-Recht
Wohnungseigentumsrecht ist neben dem Mietrecht ein zweiter Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Köln. Denn gerade, wenn man eine Eigentumswohnung erworben hat oder erwerben will, ist qualifizierter anwaltlicher Rat unerlässlich: bei der Prüfung und Verhandlung des Kaufvertrages, der Analyse der Gemeinschaftsordnung, bei Fragen zum Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen und nicht zuletzt bei der Prüfung oder Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Pacht
Pacht ist ein besonderer Teilbereich des gewerblichen Mietrechts. Hier geht es nicht nur um eine schlichte Gebrauchsüberlassung von Flächen oder Räumen. Bei der Pacht geht es auch darum, aus dem Mietgegenstand unmittelbar Erträge – „Früchte“ – ziehen zu dürfen. Rechtsfragen zum Thema Pacht und Pachtvertrag betreffen deshalb Mieter bzw. Pächter beispielsweise von landwirtschaftlichen Flächen und ausgestatteten Gastronomiebetrieben ebenso wie Pächter von Gärten in Kleingartenanlagen (Kleingärten).
Nutzen Sie gerne unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihr Anliegen rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.