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Erstberatung im Mietrecht | Bagusche + Partner Rechtsanwälte

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Erstberatung
in 4 Schritten

  • Formular ausfüllen und ggf. Unterlagen zum Fall hochladen


  • Kostenpflichtige Erstberatungen bequem online oder per Überweisung bezahlen (in ausgewählten Themen ist die Erstberatung kostenfrei)


  • Prüfung durch einen Fachanwalt


  • Schriftliche, telefonische oder persönliche Ersteinschätzung und Erstberatung durch einen Fachanwalt

Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB

Vogelsanger Str. 197 a
50825 Köln

Tel:  +49 (0) 221.1680 6560
Fax: +49 (0) 0221.1680 6599

Thema der Beratung

Themenvorschläge:

    Kostenlose Erstberatung

    Für Rechtssuchende, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit kostenfrei eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, wenn ein sog. Beratungshilfeschein vorgelegt werden kann. Die Erstberatung zu diesem Thema ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie bitte das Formular für kostenlose Erstberatungen. Kostenloses Erstberatungsangebot

    Kostenpflichtige Erstberatung

    Die Kosten für eine Erstberatung im Mietrecht sind gesetzlich definiert und dürfen max. 226,10 Euro inkl. MwSt. betragen. Gegenstand der Erstberatung ist dabei auch die Einschätzung der zu erwartenden Kosten für ein weiteres außergerichtliches bzw. gerichtliches Vorgehen im konkreten Fall
    Indem Sie fortfahren, erklären Sie sich mit der Durchführung einer kostenpflichtigen Erstberatung einverstanden.
    Persönliche Daten
    Nachricht
    Gewünschtes Datum und Uhrzeit des Termins
    Gewünschten Art der Beratung*
    Anhänge - Sie können bis zu drei Dokumente anhängen.
    Zahlungsmethode

    Wie lange dauert eine Beratung?

    Die Länge der Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert maximal ca. eine Stunde.

    Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung handelt.

    Wie läuft eine Erstberatung ab?

    In unserer telefonischen Erstberatung nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihre ersten juristischen Fragen zu beantworten. Während des Telefongesprächs fragen wir in der Regel den zugrundeliegenden Sachverhalt ab. Diesen benötigen wir zur juristischen Einschätzung Ihrer Situation.

    Sie erhalten in diesem ersten Gespräch bereits wichtige Informationen. Zum Beispiel darüber, welche wichtigen Schritte Sie als nächstes einleiten sollten und ob überhaupt anwaltlicher Handlungsbedarf besteht. In einigen Fällen stellt sich für die Betroffenen die Situation weitaus dramatischer dar, als dies bei fachkundiger Einsichtnahme tatsächlich der Fall ist. Die telefonische Erstberatung schützt Sie somit vor unnötigen Aktionen und hilft Ihnen dabei, den Sachverhalt objektiv zu betrachten.

    Wie schnell kann mein Fall bearbeitet werden?

    Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. Wir werden das im Rahmen der Erstberatung besprechen. In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies wird in der Erstberatung besprochen.

    Kann ich persönlich vorbeikommen?

    Prinzipiell ja. Allerdings können wir aufgrund der häufigen Reisen der Anwälte nur wenige persönliche Beratungstermine ermöglichen.

    Aus diesem Grund bieten wir ein Erstgespräch gerne im Rahmen einer Videokonferenz an. Die Terminvereinbarung kann entweder online oder telefonisch mit unserem Sekretariat erfolgen.

    Die Online- Videoberatung erfolgt selbstverständlich DSGVO-konform.

    Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

    Die Erfahrung zeigt, dass eine Erstberatung in vielen Fällen schon für Klarheit sorgt: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich so oft vermeiden. Die Erfassung des Sachverhalts und ein allgemeiner rechtlicher Rat sind häufig ausreichend, um die Wogen zu glätten und Klarheit über mögliche nächste Schritte zu schaffen. Natürlich steht es Ihnen frei, nach der Erstberatung eine juristische Vertretung zu beauftragen: Das gilt ganz besonders dann, wenn per Gesetz ein Anwalt tätig werden muss. Bei Fragen zum Thema Anwaltszwang helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter.

    Nach der Erstberatung, bzw. im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie sodann von uns ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Lösung Ihres Rechtsproblems kostenpflichtig beauftragen möchten.

    Können weitere Folgekosten nach der Erstberatung entstehen?

    Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung entscheiden, dann ist diese mit den regulären Kosten verbunden, die auch sonst im Rahmen einer Rechtsvertretung entstehen würden. Die Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Fällen nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

    Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?

    Dies hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab: Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernehmen wird und ob ggf. eine Selbstbeteiligung anfällt. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Kostenzusage erteilen, können Sie die Kosten der Erstberatung im Nachgang bei Ihrer Rechtschutzversicherung eigenhändig geltend machen.

    Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes angerechnet?

    Ja. Sollten Sie uns im Anschluss an die Beratung damit beauftragen, schriftlich für Sie tätig zu werden, so wird die von Ihnen bezahlte Erstberatungsgebühr vollständig auf weitere Gebühren angerechnet.

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